Mai 2019 – Münchener Landgericht – Lasertag erst ab 14?
Aktueller Stand zum Thema Lasertag in Deutschland
Es ist ein großes Durcheinander in Deutschland, was die Entscheidungen zum Thema Jugendschutz und Lasertag anbelangt.
Wir haben dieses Thema bei uns stetig auf dem Tisch und haben so viele Perspektiven gesammelt, dass es noch viel chaotischer wirkt, als es derzeit in der Presse erscheint.
Es gibt Städte, die bestehen darauf, dass Lasertag eine Vergnügungsstätte ist, andere sehen es als Sportstätte, wieder andere machen es davon abhängig, ob es NUR Lasertag gibt oder noch andere Sportarten angeboten werden.
Dazu der Krampf mit der Altersfreigabe.
Nicht in jeder Stadt mischt sich das Jugendamt ein – manche Betreiber hatten nur Kontakt mit dem Bauamt und alles war gut. In anderen Städten kam das Jugendamt NACHTRÄGLICH auf den Dreh, doch dringend einschreiten zu müssen, was die Betreiber zu Rückschritten zwang – und so weiter und so fort.
Es gibt keine Einheitliche Regelung und die Diskussionen innerhalb der Behörden ziehen sich zum Teil so lang, dass die Betreiber mit ihren Hallen mit extremen Wartezeiten kämpfen, in denen sie zum Teil bereits Miete zahlen müssen, um dann festzustellen, dass die Genehmigung Auflagen beinhaltet, die baulich kaum umsetzbar sind oder enorme Zusatzkosten mit sich bringen.
Aktueller Stand zum Thema Lasertag in Europa und weltweit
Was soll man sagen? Lasertag an sich ist etwa 30 Jahre Alt – seit über 25 Jahren in verschiedenen Ländern Europas enorm populär und in keinem Land mit einer Altersgrenze belegt. Hier gilt in der Regel: Passt die Weste? Na dann, viel Spaß.
Die deutschen Bedenken richten sich ja vorrangig auf die geistige Entwicklung der Kinder. Es fehlen Studien sagen die Verantwortlichen. Stimmt das?
30 Jahre Lasertag bedeutet auch, dass die damals vielleicht 8jährigen Spieler heute fast 40 sind – und es zeigt sich kein signifikanter Anstieg gestörter Persönlichkeiten, die sich auf Lasertag zurückführen lassen – weltweit.
In Deutschland gab es ca. 2000 oder 2001 die ersten Lasertag Anlagen – ab 2010 startete der große Boom der Anlagen. In den letzten 8 Jahren sind über 200 Anlagen entstanden – mit Millionen von Spielern.
Auch die damals 10 jährigen Spieler sind heute volljährig und man könnte vermutlich feststellen, dass die Macken der jungen Leute eher nicht vom Lasertag stammen…
Es gibt keine Eindeutigen Regelungen zum Alter von Lasertag Spielern in Europa. Es gab einmal eine Entscheidung von einem europäischen Gericht, bei der ein Betreiber auf Europaebene klagte, weil ihm seine Anlage geschlossen wurde (von der Stadt) – das europäische Gericht entschied, dass die Stadt das REcht dazu hatte. In diesem Fall ging es aber nicht um das ALTER der Spieler/innen, sondern um die Zuständigkeiten – wer darf wem was verbieten.
Der Betreiber hatte bei der Stadt angegeben, dass er Laser Schießstände plant, bei dem die Spieler auf Ziele schießen. Dies wurde genehmigt.
Er baute dann ein Labyrinth und ließ die Spieler gegeneinander antreten – dagegen hatte das Amt etwas und schloss die Halle.
Um Alter ging es also hierbei nicht – sondern wie gehabt eher um den Spielmodus generell.
Gerichtsverhandlung in Deutschland – Thema Lasertag
Es ist ja nicht so, dass es nicht schon mehrere Entscheidungen zum Thema gäbe – aber aktuell liegt der Fokus auf dem Münchner Verfahren, da dieses erstmals größere Aufmerksamkeit in der Presse findet.
Im März 2019 hat sich ein Münchner Gericht mit der Klage eines Lasertag-Betreibers auseinandersetzen müssen, dem von der Stadt untersagt wurde, dass Spieler unter 14 Jahren seine Anlage nutzen dürfen.
Da die Zielgruppe für Lasertag jedoch je nach System auch viele Spieler unter 14 begeistert, wäre dies ein finanzielles Fiasko für den Betreiber gewesen – und auch die Familien und jungen Spieler hätten eine Freizeitalternative weniger gehabt. Das erscheint vor allem in Hinblick darauf, dass in anderen Städten und Bundesländern Grenzen ab 12, 10 oder komplett ohne Altersvorgabe existieren. Es gibt also keine Linie oder einheitliche Vorgehensweise. Ein guter Startpunkt für lange Diskussionen.
Letztendlich hat das Gericht festgestellt, dass es nicht möglich sei, den Zutritt generell zu beschränken, weil dort Lasertag gespielt wird, sondern es müssten sich die einzelnen Spiele angeschaut werden, die vom Betreiber angeboten werden. Ein Verfahrensfehler vom Amt, den das Gericht als unzulässig erklärt hat.
Im Prinzip wäre das dann so zu verstehen, dass man Jugendlichen den Zutritt in ein Kino nicht verwehren kann, nur weil dort einige ausgewählte Filme ohne Jugendfreigabe laufen. Demnach könnte der Betreiber nun eine Auswahl von Spielen kreieren, die die Jugendschützern als einstufen und diese für jüngere Spieler anbieten, während andere Spielmodi eventuell zu anderen Zeiten für das ältere Publikum zur Verfügung stehen.
Das macht auch in sofern Sinn, als dass sich die älteren Spieler mit komplexeren Games leichter tun und diese auch mehr genießen, wenn alle Spieler das Spiel verstehen und korrekt umsetzen.
Das Gericht wies das Jugendamt also vorrangig auf einen Verfahrensfehler hin. Dies zeigt, dass selbst die Ämter nicht wissen, was sie da genau beantragen und einfach mit dem Holzhammer sagen „alles zumachen, unsere Kinder werden beeinträchtigt“… das ist aber nicht möglich. ES müssen tatsächlich Gründe angeführt werden, die sich auf die Inhalte beziehen. Auch wurde einmal eine Anweisung vom Städterat versendet, die darauf hinweist, dass es durchaus einen Unterschied macht, wie die Anlage optisch ausgestattet wurde und welche „Story“ es zum Spiel gäbe.
Letztendlich ist das Urteil ein interessanter Schritt und beweist, dass Systeme mit verschiedenen Spielmodi, die auch ermöglichen, dass man nicht auf die anderen Spieler schießen muss, eine gute Wahl sind.
Auch eine Überlegung wert ist es, zwei Systeme einzusetzen. Denn wenn man eh getrennte Spiele anbieten muss, dann kann man auch beide Altersgruppen mit passendem Equipment glücklich machen. So halten wir es in Berlin und es funktioniert hervorragend.
Was erwartet uns in Zukunft – Lasertag Altersbeschränkungen
Es ist davon auszugehen, dass es irgendwann einen Konsens hinsichtlich der Altersfreigabe geben wird. Dass es dabei eine komplette Freigabe für Lasertag ohne Altersbeschränkung gibt ist nicht zu erwarten.
Voraussichtlich wird es eine Einteilung in verschiedene Realitätsgrade von Equipment und Spielvariationen geben. Je realistischer, desto älter muss der Spieler sein.
So wird es bei Filmen, Computerspielen und ähnlichen Inhalten ja bereits gemacht. Das ändert zwar dann nichts daran, dass diese Einschränkungen für den privaten Bereich nicht gelten – wenn Eltern entscheiden im Spielzeuggeschäft oder Internet eine Airsoftwaffe für das Kind zu kaufen, sind die Altersgrenzen hier offiziell 0, 14 und 18 – je nachdem, wie viel Power die Geschosse haben.
Die Optik spielt keine Rolle und Auge raus ist Auge raus – mit jeder dieser Geräte.
Wenn Eltern entscheiden, dass Spiele ab 16 oder 18 für Ihre Kinder ab 10 okay sind – ist das legal – die Eltern kaufen sie, die Kinder spielen sie … Störung hin oder her.
Das gilt nicht für kommerzielle Anbieter – diese sind an die Vorgaben gebunden und das ist auch okay so – die Einschränkungen sind nur wenig effektiv, wenn die Kids über alle anderen Kanäle mit Gewalt und anderen jugendgefährdenden Inhalten versorgt sind.
Wie dem auch sei – wer in Zukunft ein altersgerechtes Angebot im Bereich Lasertag zur Verfügung stellen möchte, sollte sich informieren, welche Systeme mit welchen Auflagen einher kommen könnten.
Das Hero Blast System zum Beispiel ist komplett Waffenlos und würde vermutlich eine jüngere Freigabe erhalten, als Systeme mit waffenähnlichen Phasern.
Diese realistischeren Systeme sind jedoch interessant für ältere Spieler, die die Optik zu schätzen wissen und das entsprechend vorgegebene Alter dafür erreicht haben.
Möchte man also alle Zielgruppen glücklich machen, steht man in Zukunft vermutlich vor der Qual der Wahl – oder nimmt mehrere Systeme in sein Angebot auf.
Wir beraten zu diesem Thema gerne und empfehlen passende Produkte zu jeder Zielgruppe.